Ich hatte am Mittwoch meine Beihilfeabrechnung bekommen. Wem der Begriff „Beihilfe“ nichts sagt, hier ein Auszug aus der Wikipedia:
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Die Beihilfe ist Teil der Alimentation und damit der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.
Heißt folgendes:
Der Arzt rechnet nicht mit meiner Krankenkasse ab, sondern mit mir. Im Grunde ist dem Arzt sogar egal ob und bei welcher Krankenkasse ich bin. Er schickt mir die Rechnung für seine Leistung und erwartet auch von mir die Bezahlung.
Die Zahlungsmodalitäten sind ganz unterschiedlich formuliert. Es gibt Ärzte die erst zum Quartalsende eine Rechnung erstellen und dann ein Zahlungsziel von fast einem Monat anbieten, und es gibt Ärzte die noch am Tag der Untersuchung die Rechnung rausschicken und die Zahlung innerhalb von 10-14 Tagen erwarten. Einige Ärzte machen die Rechnungslegung selbst, andere beauftragen damit Drittfirmen, die sich dann auch ggf. mit dem Mahnwesen beschäftigen.
Je nach Höhe der Rechnung kann man dann als Privatpatient den Betrag sofort bezahlen oder eben nicht. Im letzteren Fall ist oftmals eine zinslose Ratenzahlung von bis zu 3 Raten möglich.
Aber egal wie es mit der eigenen finanziellen Situation aussieht, hat man eine Krankenkasse und einen Arbeitgeber der eine solche Beihilfe anbietet, kann man sich bei beiden einen Großteil des Geldes zurück holen … oder eben überhaupt erst besorgen um die Rechnungen zahlen zu können.
Dazu heißt es Anträge formulieren, alle Rechnungen (die immer doppelt kommen) sowohl zur Krankenkasse als auch zur Beihilfe senden und abwarten. Wie viel man letztendlich zurück bekommt hängt einerseits vom Vertragsumfang mit der Versicherung ab und andererseits von den rechtlichen Vorschriften mit der die Beihilfe arbeitet.
Übrigens: Medikamente müssen immer selbst bezahlt werden. Die Apotheke stellt hier keine Rechnung sondern will das Geld sofort sehen. Wehe, man muss mal ein teures Medikament zu sich nehmen!
In meinem Fall ist es so, das regulär die Beihilfe 50% der Kosten erstattet. Demzufolge habe ich einen Vertrag abgeschlossen, der die restlichen 50% der Kosten abdeckt.
Klingt ja erst mal gut. Man hat als Privatpatient eine super ärztliche Versorgung und lässt sich gründlich untersuchen und behandeln, bekommt dann die (hohe) Rechnung, reicht die ein, wartet bis die involvierten Stellen zahlen und überweißt dann den Betrag.
Aber so einfach und schön ist das nicht. Die Krankenkasse überweißt relativ schnell und fragt nicht großartig nach. Bei der Beihilfe sieht das hier im Land Berlin schon anders aus. Bearbeitungszeiten von etwas mehr als 1 Monat ist derzeit absoluter Topzustand. Wir hatten auch schon mal Bearbeitungszeiten > 6 Monate! Da ist man quasi gezwungen in Vorleistung zu gehen.
Aber das allein ist jetzt nicht so tragisch. Bei ganz dringenden und begründeten Fällen wurde die Bearbeitung des eigenen Antrages auch schon mal vorgezogen (bspw. teure Krankenhausrechnungen).
Genau wie bei den gesetzlich Versicherten wurde hier eine Art Praxisgebühr eingeführt. Pro Quartal, aus dem man Rechnungen einreicht, werden 10 Euro abgezogen. Auch die Medikamente bekommt man nicht zu 100% ersetzt. So wie es bei den gesetzlich Versicherten Zuzahlungen in der Apotheke gibt, wird bei uns die Beihilfe gekürzt. Hinzu kommt sogar, dass Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, sie aber verschrieben bekommen hat, einfach nicht berücksichtigt werden.
Zahnersatz ist auch so ein Beispiel. Hier werden grob gerechnet maximal 25% ersetzt, aber auch nur unter bestimmten Vorraussetzungen und auch nicht alles. Auf die im ersten Artikel genannten 90% komme ich nur, weil ich bei meiner Krankenkasse einen „Beihilfeergänzungstarif“ gebucht habe … also extra für solche Fälle einen zusätzliche Tarif bezahle.
Mit einer Brille sieht es ähnlich schlecht aus. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass auch da die Beihilfe nichts mehr bezahlt und man nur mit Hilfe der Krankenkasse und entsprechenden Zusatzversicherungen voran kommt.
Und da ja das Land Berlin ohnehin arm ist gibt es für die Beschäftigten des Landes noch ein sogenannte „Kostendämpfungspauschale“ die dann von dem Endbetrag nochmals abgezogen wird. Die Höhe errechnet sich aus der Besoldungsstufe, in der man eingegliedert ist.
Ich will jetzt mit dem Artikel nicht rumheulen, sondern nur mal zeigen, dass es manchmal gar keine so großen Unterschiede zwischen privat und gesetzlich Versicherten gibt. Man kann das durchaus unter dem Satz „ist ja nur gerecht“ fassen.
In meinem Fall hab ich eben auch eine Praxisgebühr, muss bei den Medikamenten zuzahlen und muss für Zahnersatz und Brille auch eine Zusatzversicherung abschließen. Zusätzlich habe ich noch den Aufwand mit den Rechnungen, muss die Medikamente sofort bezahlen und habe immer ein Inkassounternehmen im Nacken, wenn ich mal die Rechnung nicht gleich bezahlen kann.
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